Allgemeine Geschäftsbedingungen im B2B-Bereich
seedalive GmbH, Osnabrück


1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der seedalive GmbH (nachfolgend „Anbieter“) sind Bestandteil aller Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Anbieter über die von dem Anbieter auf seiner Internetseite www.seedalive.de oder über in sonstiger Weise der Fernkommunikation dargestellten Leistungen schließt. Sie gelten auch für zukünftige Leistungen; auch wenn dies nicht nochmals gesondert vereinbart wird. Widersprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung; auch wenn der Anbieter diesen nicht ausdrücklich im Vorhinein widerspricht. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


1.2 Ein Vertragsverhältnis kommt ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zustande (B2B). Ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbstständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Ein Vertragsverhältnis mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.


2. Vertragsabschluss

2.1 Die auf der Webseite des Anbieters enthaltenen oder in sonstiger Weise der Fernkommunikation dargestellten Leistungsbeschreibungen stellen keine rechtlich bindenden Angebote seitens des Anbieters dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden. Der Kunde kann das Angebot über das in die Webseite des Anbieters integrierte Online-Bestellformular oder, sofern der Anbieter das im Einzelfall vorsieht, in sonstiger fernkommunikativer Weise abgeben.


2.1.1 Nutzt der Kunde das in die Website des Anbieters integrierte Online-Bestellformular, gibt der Kunde, nachdem er den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „Verbindlich bestellen“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die von ihm ausgewählte Leistung ab. Der Anbieter wird den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. Der Anbieter kann das Angebot des Kunden durch eine zusammen mit der Eingangsbestätigung versandte Auftragsbestätigung annehmen. Durch diese Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.


2.1.2 Nutzt der Kunde für die Abgabe seines Angebotes sonstige Fernkommunikationsmittel, nimmt der Anbieter das auf diese Weise abgegebene Angebot des Kunden nur an, wenn es von dem Anbieter in Textform bestätigt wird. Durch diese Auftragsbestätigung kommt der Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter zustande.


2.2 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Anbieters wird der Vertragstext von dem Anbieter gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann von dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nicht mehr über die Internetseite des Anbieters abgerufen werden.


2.3 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Anbieters kann der Kunde seine Eingaben mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor der verbindlichen Abgabe der Bestellung in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden.


2.4 Für den Vertragsschluss steht die deutsche und die englische Sprache zur Verfügung.


3. Leistung des Anbieters

3.1 Das Leistungsangebot des Anbieters umfasst Leistungen im Bereich der Bestimmung und Vorhersage der Keimfähigkeit von Pflanzensamen, die auf der Internetseite des Anbieters im Einzelnen beschrieben sind, sowie auf gesonderte Bestellung weitere Leistungsparameter.


3.2 Der Anbieter sendet dem Kunden bei Bestellung spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung ein Test-Kit an die von dem Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse zu. Ausgenommen von der vorgenannten Fristberechnung sind Samstage sowie Sonn- und Feiertage. Übermittelt der Kunde die von ihm entsprechend der übersandten Anleitung ermittelten Messwerte der Probe unter Verwendung eines Fotometers an den Anbieter, stellt der Anbieter dem Kunden innerhalb der jeweils angegebenen Fristen, spätestens aber 14 Tage nach Eingang der Messwerte beim Anbieter die Test- bzw. Analyseergebnisse zur Verfügung. Der Anbieter wird den Kunden per E-Mail über das Vorliegen der Ergebnisse unterrichten und ihm diese übersenden oder über einen Zugangscode zugänglich machen.


4. Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Kunde hat die Probe entsprechend der mitgelieferten Anleitung zu erfassen und die sich daraus ergebenden Messwerte unter Verwendung eines Fotometers an den Anbieter ausschließlich im Wege der elektronischen Datenkommunikation zu übermitteln. Sofern der Kunde der Anleitung nicht Folge leistet, ist der Anbieter berechtigt, die Analyse der übermittelten Messwerte zu verweigern.


4.2 Die an den Kunden gelieferten Test-Kits sind von diesem unverzüglich – spätestens sieben Tage nach Eintreffen – hinsichtlich offensichtlicher Mängel und Transportschäden zu prüfen. Verluste, Mängel und sonstige Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich dem Anbieter in Textform anzuzeigen.


4.3 Unterlässt oder verletzt der Kunde schuldhaft eine Mitwirkungspflicht oder verzögert sich die Analyseleistung und/oder Lieferung der Test-Kits aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist der Anbieter berechtigt, den hieraus entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters bleiben vorbehalten.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Die von dem Anbieter an Unternehmer im Sinne von Ziff. 1.2. gerichteten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.


5.2 Die daneben anfallenden Versand- und Verpackungskosten werden gegenüber dem Kunden im Rahmen des Bestellvorgangs stets gesondert ausgewiesen.


5.3 Dem Kunden stehen die auf der Webseite des Anbieters angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.


5.3.1 Im Falle der Auswahl der Zahlweise „Kreditkarte“ hat der Kunde nach Abgabe der verbindlichen Bestellung die erforderlichen Daten für eine Belastung der Kreditkarte zu übermitteln. Kann die Zahlung per Kreditkarte aus von dem Anbieter nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgreich ausgeführt werden, ist der Kunde verpflichtet, den zu zahlenden Gesamtbetrag innerhalb von sieben Tagen auf das Konto der seedalive GmbH zu überweisen:
IBAN: xxx
BIC xxx


5.3.2 Im Falle von Bestellungen durch Neukunden behalten wir uns aufgrund des erhöhten Zahlungsausfallsrisikos vor, „Vorauskasse“ zu vereinbaren. Die Zahlung ist dann sofort nach Vertragsabschluss fällig. Die Lieferfrist beginnt mit Bezahlung des Kaufpreises.


5.3.3 Ist „Bestellung auf Rechnung“ vereinbart, wird die Rechnung 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Bei mehreren Einzellieferungen wird die jeweilige beiliegende Rechnung 14 Tage nach Erhalt der jeweiligen Einzelrechnung zur Zahlung fällig. Nach Ablauf dieser Frist gerät der Kunde ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Auf den Rechnungsbetrag sind Verzugszinsen für die Dauer des Verzuges in Höhe von neun Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu entrichten, wobei es dem Anbieter freisteht, einen weiteren Schaden geltend zu machen.


5.4 Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die von dem Anbieter nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht, nicht ausüben.


6. Kontrolle der Rechnung

Von dem Anbieter erstellte Rechnungen sind von dem Kunden unverzüglich auf ihre Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den ausgewiesenen Umsatzsteuersatz, zu überprüfen. Beanstandungen oder der Ausweis eines unrichtigen Umsatzsteuersatzes sind dem Anbieter binnen 14 Tagen ab Zugang der Rechnung in Textform mitzuteilen. Sollte der Anbieter binnen der 14-tägigen Frist keine Mitteilung des Kunden erhalten, ist der von dem Anbieter ausgewiesene Umsatzsteuersatz maßgeblich. Bei Verletzung der Mitteilungspflicht ist der Kunde dem Anbieter nach den gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz verpflichtet.


7. Lieferbedingungen

7.1 Die Lieferung der Test-Kits erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist.


7.2 Der Lieferungsumfang ist in der Auftragsbestätigung von dem Anbieter festgelegt. Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart wird. Über Teillieferungen kann der Anbieter Teilrechnungen ausstellen, die jeweils fristgemäß zu bezahlen sind.


7.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, wählt der Anbieter Verpackung, Versandart und Versandweg nach billigem Ermessen. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, eine Transportversicherung abzuschließen. Wünscht der Kunde den Abschluss einer Transportversicherung durch den Anbieter, hat er dies dem Anbieter unter Übernahme der Kosten der Versicherung zu erklären. Ohne anderweitige Weisung des Kunden kann der Anbieter Art, Umfang und Ausmaß der abzuschließenden Transportversicherung nach billigem Ermessen bestimmen.


7.4 Etwaig anfallende Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.


8. Haftung

8.1 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.


8.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.


8.3 Die Einschränkungen der Ziffer 9.1 und 9.2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


8.4 Die sich aus Ziffer 9.1 und 9.2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Qualität der Analysedienstleistung übernommen hat. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.


9. Höhere Gewalt

Für die Unmöglichkeit der Lieferung der Test-Kits und/oder der Analyseleistung oder für Verzögerungen haftet der Anbieter nicht, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Pandemien, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Wirtschaftssanktionen, sowie Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen oder behördlichen Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, verursacht worden sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Anbieter die Lieferung der Test-Kits und/oder der Analyseleistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur vorübergehender Dauer ist, kann der Anbieter vom Vertrag zurücktreten. Sind die Hindernisse vorübergehender Dauer, verlängern sich Lieferungs- und/oder Leistungsfristen und Termine entsprechend dem Zeitraum der Behinderung und unter Hinzurechnung einer weiteren Woche nach dem Ende der Behinderung. Ist dem Kunden die Abnahme der Test-Kits und/oder der Analyseleistung in Folge der Verzögerung unzumutbar geworden, kann er durch unverzügliche, schriftliche Erklärung gegenüber dem Anbieter vom Vertrag zurücktreten.


10. Leistungsstörungen

10.1 Der Anbieter kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Leistungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abhängig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Vermögens- oder Einkommensverhältnisse des Kunden oder bei ihm eine erhebliche Vermögensgefährdung eintritt; im Übrigen gilt § 321 BGB.


10.2 Befindet sich der Kunde trotz Mahnung länger als sieben Tage mit seiner Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, weitere Analyseleistungen für den Kunden zu verweigern.


11. Urheberrechte und Vertraulichkeit

11.1 Der Anbieter behält sich Urheberrechte an erstellten Gutachten, Prüfberichten, Analysen und ähnlichen Liefergegenständen und Leistungsergebnissen, an denen solche Rechte entstehen können, ausdrücklich vor.


11.2 Die Vervielfältigung und/oder Veröffentlichung der durch den Anbieter erstellten Gutachten, Prüfberichte, Analysen und ähnlichen Liefergegenstände und Leistungsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Anbieter wird diese Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.


11.3 Der Anbieter überträgt dem Kunden mit der Übergabe der Gutachten, Prüfberichte, Analysen und ähnlichen Liefergegenstände und Leistungsergebnisse die Nutzungsrechte an den Analyseergebnissen in dem Umfang, wie dies für die unternehmerischen Zwecke des Kunden im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb erforderlich ist.


11.4 Der Anbieter macht die jeweiligen Gutachten, Prüfberichte, Analysen und ähnliche im Zusammenhang mit einem Auftrag gewonnenen Erkenntnisse nur dem Kunden zugänglich, es sei denn, im Einzelfall wird Abweichendes vereinbart. Der Anbieter wird über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden über diesen bekannt werden, Stillschweigen bewahren und Informationen, die nicht bereits öffentlich bekannt oder zugänglich sind, vertraulich behandeln.


11.5 Der Anbieter darf die von ihm ermittelten Test- bzw. Analyseergebnisse zur innerbetrieblichen Auswertung sowie zu Forschungs- und Entwicklungszwecken speichern und in aggregierter und anonymisierter Form zu Forschungs- oder Marketingzwecken verwenden und veröffentlichen. Hierbei ist auf die berechtigten unternehmerischen Belange des Kunden Rücksicht zu nehmen.


11.6 Dem Kunden ist es untersagt, vertrauliche Informationen im Wege des Reverse Engineering zu erlangen. "Reverse Engineering" sind dabei sämtliche Handlungen, einschließlich des Beobachtens, Testens, Untersuchens und des Rück- sowie ggf. erneuten Zusammenbaus, mit dem Ziel, an vertrauliche Informationen und Verfahrensweisens des Anbieters zu gelangen.


12. Erfüllungsort, Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel, Sprache

12.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen ist [Osnabrück/Bundesrepublik Deutschland…].


12.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


12.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist [Osnabrück/Bundesrepublik Deutschland], sofern das Gesetz nicht einen anderen ausschließlichen Gerichtsstand vorsieht.


12.4 Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll dasjenige treten, was dem wirtschaftlichen Gehalt dieser Bestimmung so nah wie möglich kommt. Dies gilt entsprechend für etwaige Regelungslücken.


12.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden zweifach in deutscher und englischer Fassung ausgefertigt, wobei bei Zweifeln über die Auslegung die deutsche Fassung maßgeblich ist.


Stand: Juni 2022

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